AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dolmetsch- und Übersetzungsaufträge (AGBs)
§ 1. Die Leistungen, Zahlungen und Lieferungen sowie Sonstiges erfolgen aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 2. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der verbindlichen schriftlichen Auftragsbestätigung.
§ 3. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass die ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen wettbewerbs-, warenzeichen-, namensrechtlich und / oder aus sonstigen Gründen nicht zu beanstanden sind. Der Auftraggeber sorgt selbst für urheberrechtliche Genehmigungen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer von etwaigen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei zu halten.
§ 4. Der Auftraggeber gestattet dem Auftragnehmer, die Leistungen auch durch Dritte zu erfüllen. Alle weitergehenden Rechte diesbezüglich sind ausgeschlossen.
§ 5. Für fehlerhafte Übersetzungen, die vom Auftraggeber durch unrichtige oder unvollständige Informationen, fehlerhafte Originaltexte oder Sonstiges verursacht werden, wird keine Haftung übernommen.
§ 6. Es wird eine Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt. Die Form des Ausgangstextes wird, sofern keine besonderen schriftlichen Anweisungen gegeben werden, beibehalten; ist jedoch damit eine gestalterische Tätigkeit verbunden, tritt bei entsprechendem Wunsch des Auftraggebers §12 in Kraft. Fachausdrücke werden, sofern keine besonderen schriftlichen Anweisungen oder Unterlagen mitgeschickt werden, in die allgemein übliche, lexikographisch vertretbare, bzw. allgemein übliche und verständliche Version übersetzt. Sollte eine Übersetzung sprachliche, sachliche oder schreibtechnische Fehler bzw. Tippfehler aufweisen, muss dieses sofort nach Entdecken schriftlich gemeldet werden. Der Auftraggeber erhält eine kostenlose Korrektur der Übersetzung; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber keine Korrektur oder neue Übersetzung, gleich aus welchem Grund, ist er nicht berechtigt, das Honorar zu kürzen bzw. die Zahlung zu verweigern.
§ 7. Grundlagen der Berechnung des Honorars für Übersetzungsaufträge: Übersetzungsarbeiten werden nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Lieferfrist berechnet (mit Ausnahme von Sondertexten, deren Preis individuell berechnet und schriftlich vereinbart wird).
Eine Übersetzung weist in der Regel einen anderen Umfang als der ursprüngliche Text auf. Da die Berechnung des Endpreises auf dem Umfang des Zieltextes basiert, kann der Endpreis erst nach vollständiger Übersetzung angegeben werden. Der Umfang wird nach der Zeilenzahl in der Zielsprache ermittelt, wobei die Zeilenpreise der aktuellen Preisliste zu entnehmen sind. Bei Auflistungen bzw. Übersetzungen von Fachbegriffen werden diese als jeweils eine Zeile gezählt. Für Kleinstaufträge kommt eine Mindestpauschale zum Tragen, die sich ebenfalls nach Sprachkombination und Lieferfrist richtet.
§ 8. Übersetzungen von einer Fremdsprache in eine andere bedingen einen Zuschlag von 100 %.
§ 9. Übersetzungen, deren Fertigstellung innerhalb von 24 bzw. 48 Stunden verlangt wird oder die mit Überstunden, Nacht-, Feiertags- oder Wochenendarbeit verbunden sind, bedingen einen Zuschlag von 100%.
§ 10. Beglaubigungen / Bestätigungen / Bescheinigungen werden von gerichtlich vereidigten bzw. ermächtigten Übersetzern vorgenommen. Die Beglaubigungsgebühr ist der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen.
§ 11. Korrekturlesen von Übersetzungen, die nicht vom Auftragnehmer angefertigt wurden, wird nach Stundensätzen berechnet. Je nach Qualität der vorliegenden Übersetzung kann der finanzielle Aufwand der Korrektur den einer eventuellen vollständig neuen Übersetzung übersteigen.
§ 12. Layout bzw. Gestaltung werden nach Zeitaufwand berechnet.
§ 13. Die Dolmetscher werden auf dem Gebiet des Dolmetschens tätig. Die Dolmetscher üben ihre Tätigkeit als freiberufliche, eigenständige Dolmetscher aus und werden sie nach bestem Wissen unter Berücksichtigung ihrer Erfahrungen und Kenntnisse erfüllen.
Das Honorar für die Dolmetscheraufträge wird als Tageshonorar zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt. Abgesehen von der reinen Dolmetschleistung am Tag der Veranstaltung umfasst es ebenfalls die organisatorische Vorbereitung des Einsatzes, die Einarbeitung in das Thema, die Terminologierecherche im Vorfeld, eine Nachbereitung sowie die Terminologiepflege nach dem Einsatz. Die normale Arbeitszeit der Dolmetscher wird 3 bis 3,5 Stunden am Vormittag und 3 bis 3,5 Stunden am Nachmittag nicht überschreiten. Angemessene Pausen sind vorzusehen. Spesen (Verpflegung, Fahrtkosten, Übernachtung etc.) gehen zu Lasten des Auftraggebers. Ab 18 Uhr und am Wochenende bzw. an Feiertagen wird ein Zuschlag von l00 % erhoben. Zusätzlich zum Tageshonorar werden berechnet:
§ 1/2 Tageshonorar als Tagegeld, wenn der Dolmetscher nicht im Einzugsgebiet des Dolmetschortes wohnt und am Tag zuvor anreisen muss.
§ Reisekosten: PKW wird mit 0,35 EUR pro Km hin- und zurück berechnet, Bahnfahrt 2. Klasse, bei Flugreisen innerhalb Europas Economyklasse.
§ 1/2 Tageshonorar pro Einarbeitung beim Kunden (Briefing).
§ Die Berechnung von Tageshonorar und Tagegeld erfolgt für die gesamte Dauer des jeweiligen Auftrages einschließlich der arbeitsfreien Tage.
§ Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer rechtzeitig vor Beginn der Dolmetschtätigkeit vorhandenes Informationsmaterial zur Verfügung zu stellen. Für Schäden, die durch Unterlassung entstehen, haftet der Auftragnehmer nicht.
§ 14. Bei einer Dolmetschleistung gilt das gesprochene Wort, d.h. ihr Produkt ist zur sofortigen Anhörung bestimmt, die Nutzungs- und Urheberrechte verbleiben bei den Dolmetschern. Soll ein Mitschnitt der Dolmetschleistung zur späteren Nutzung angefertigt werden, ist vor der Veranstaltung die Zustimmung der Dolmetscher einzuholen. Direktmitschnitte werden zusätzlich zum Tageshonorar in Rechnung gestellt. Jede weitere Verwendung (z.B. Direktübertragung) bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung. Der Auftraggeber haftet auch für unbefugte Aufnahmen durch Dritte.
§ 15. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Dolmetschern so bald wie möglich, spätestens jedoch 14 Tage vor Konferenzbeginn, einen vollständigen Satz aller einschlägigen Unterlagen (z.B. Arbeitsprogramm, Tagesordnung, Berichte, Referate, Anträge) in allen Sprachen, soweit vorhanden, in die und aus denen die Dolmetscher dolmetschen sollen, auszuhändigen.
Von sämtlichen Schriftstücken und Manuskripten, die während der Konferenz verlesen werden, erhalten die Dolmetscher spätestens am Vortag der Verlesung eine Kopie, die bis einschließlich Verlesung und Behandlung des Schriftstücks oder Manuskripts bei ihnen verbleibt. Wird diese Frist nicht eingehalten, so werden die Dolmetscher von ihrer Leistungspflicht entbunden.
§ 16. Die Dolmetscher sind verpflichtet, sämtliche ihnen bei der Ausführung ihrer Tätigkeit bekannt werdenden Informationen streng vertraulich zu behandeln und keinen Nutzen daraus zu ziehen.
§ 17. Bei Buchung innerhalb von 24 Stunden vor Beginn des Dolmetscheinsatzes wird ein Zuschlag von 100 % erhoben.
§ 18. Bei der Bereitstellung von Dolmetschanlagen übt die Firma eine rein vermittelnde Tätigkeit aus; eine Haftung diesbezüglich ist ausgeschlossen. Die Vermittlungsgebühr beträgt 20 %.
Ortsfeste Simultankabinen und –anlagen müssen den Anforderungen der ISO-Norm 2603, transportable den Anforderungen der ISO-Norm 4043 entsprechen. Die Dolmetscher müssen aus der Kabine direkte Sicht auf den jeweiligen Redner, in den Sitzungssaal und auf evtl. genützte Projektionswände haben. Die Verwendung von Fernsehmonitoren ersetzt die direkte Sicht nicht.
Der Auftraggeber ist verpflichtet zu gewährleisten, dass die Dolmetscher die zu dolmetschenden Texte mit bestmöglicher Qualität hören können. Ggf. sind geeignete Mikrofonanlagen einzusetzen. Es ist sicherzustellen, dass jeder Sprecher die vorhandenen Mikrofone benutzt. Es ist weiterhin sicherzustellen, dass der gedolmetschte Text die Zuhörer erreicht, ohne dass die Teilnehmer, die im Original hören, gestört werden. Personenführungsanlagen (sog. Flüsteranlagen) sind kein geeigneter Ersatz für Simultandolmetschanlagen.
§ 19. Bei Videokonferenzen ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, die Dolmetscher von Anfang an in die Planung einer Videokonferenz einzubinden und mit ihnen die Bedingungen für die Durchführbarkeit einer solchen Konferenz zu klären. Die Arbeitsbedingungen müssen den ISO-Normen 2603 und 4043 sowie CEI 914 entsprechen. Die Tonqualität muss im 125-150 Hertz-Bereich liegen. Hochauflösende Monitore sind unerlässlich. Höchstarbeitszeit: 2 Stunden täglich. Sog. Teledolmetschen (Dolmetschkabinen im Nebenraum) ist unzulässig. Weitere Einzelheiten sind im „Videokodex für Auftraggeber“ der nationalen und internationalen Organisationen von Konferenzdolmetschern enthalten.
§ 20. Für die Berechnung gelten im Übrigen die Angaben der jeweils gültigen Honorarliste.
§ 21. Lieferzeitangaben sind verbindlich und werden nach Arbeitstagen (Montag bis Freitag) berechnet.
§ 22. Verzug entsteht nach Ablauf einer weiteren angemessenen, vom Auftraggeber zu setzenden Nachfrist. Nach Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
§ 23. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, ohne dass der Auftragnehmer hierzu Anlass gegeben hat, sind vom Auftraggeber die Übersetzungshonorare wie vereinbart zu zahlen. Die Stornogebühren für Dolmetschereinsätze belaufen sich auf mindestens 50 % des Auftragswertes und betragen:
§ 50 % des Gesamtpreises bei Stornierung mindestens 14 Werktage vor dem Dolmetschereinsatz
§ 80 % des Gesamtpreises bei Stornierung mindestens 7 Werktage vor dem Dolmetschereinsatz
§ 100 % des Gesamtpreises bei Stornierung weniger als 7 Werktage vor Beginn des Einsatzes
§ 24. Eine Haftung für Verlust der uns übergebenen Texte und Unterlagen durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser, Sturm oder durch Verlust bei der Post ist ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Faxlieferungen hat der Auftraggeber die Übertragungsqualität, die Vollständigkeit etc. selbst zu prüfen und bei Mängeln unverzüglich den Auftragnehmer zu informieren, damit Abhilfe verschafft wird. Im Falle von Verlust, Verzug oder Missbrauch beim Versand der vom Auftragnehmer gefertigten Übersetzung per E-Mail bzw. Modem haftet der Auftragnehmer nicht.
§ 25. Die Aushändigung der Übersetzung und des Ausgangstextes erfolgt grundsätzlich nur an den Auftraggeber oder an eine von ihm bevollmächtigte Person.
§ 26. Mit der Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftraggeber (sofern nichts anderes vereinbart) zu einer Vorauszahlung in Höhe von 40% der Nettorechnungssumme in EUR, welche sich aus dem Angebot ergibt. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort zahlbar bzw. nach Vereinbarung 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Skontoabzug in EUR.
§ 27. Die Gewährleistung beschränkt sich maximal auf die Höhe des Auftragswertes ohne Nebenkosten. Im Rahmen dieser Gewährleistung wird die Gewährleistung erst fällig, wenn dem Auftragnehmer Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt wurde.
§ 28. Ansprüche wegen Mangelhaftigkeit und / oder Unvollständigkeit der Leistungen sind – soweit Mangelhaftigkeit und / oder Unvollständigkeit offensichtlich sind – ausgeschlossen, wenn die Mängel oder Fehlleistungen nicht spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft der Leistung am Bestimmungsort schriftlich gemeldet worden sind.
§ 29. Alle weitergehenden Rechte wegen mangelhafter Leistung etc., insbesondere Ansprüche auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens, sind ausgeschlossen.
§ 30. Mündliche Nebenabreden bedürfen der anschließenden bestätigenden Schriftform, damit sie Wirksamkeit erlangen.
§ 31. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sind die Geschäftsräume des Auftragsnehmers, sofern schriftlich nicht anders vereinbart.
§ 32. Falls eine oder einzelne Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein sollten, bleiben die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit davon unberührt.